Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Mosaic Connect
Stand: 12. Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Dienstleistungen und digitale Leistungen, die unter der Geschäftsbezeichnung Mosaic Connect angeboten werden.
(2) Anbieter ist:
Zuhair Shalabi
Mosaic Connect
Studio One
Neumarkt 5
42103 Wuppertal
Deutschland
E-Mail: info@mosaicconnect.io
(3) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des Paragrafen 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des Paragrafen 13 BGB.
(4) Für Verbraucher gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften.
(5) Individuelle vertragliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Gegenstand der Leistungen
(1) Mosaic Connect bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Entwicklung und Modernisierung von Websites
- Entwicklung digitaler Unternehmenssysteme
- KI-gestützte Automatisierung von Geschäftsprozessen
- Entwicklung und Integration von AI Agents
- API-Integrationen
- Entwicklung individueller Softwarelösungen
- Beratung und technische Projektbegleitung
- Hosting- und Wartungsleistungen, soweit vereinbart
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Vertrag.
(3) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht automatisch Vertragsbestandteil.
3. Vertragsschluss
(1) Informationen auf der Website stellen grundsätzlich keine verbindlichen Vertragsangebote dar.
(2) Kontaktanfragen, Beratungsgespräche und Projektbesprechungen begründen allein noch keinen Vertrag.
(3) Ein Vertrag kommt erst durch die entsprechenden übereinstimmenden Vertragserklärungen der Parteien zustande.
(4) Mosaic Connect beginnt mit der Projektumsetzung grundsätzlich erst nach Abschluss eines individuellen Vertrags.
(5) Der Vertrag legt insbesondere Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsbedingungen und gegebenenfalls Projektphasen fest.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Preise und gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer werden im jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag ausgewiesen.
(3) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung.
(4) Zahlungsfristen und gegebenenfalls vereinbarte Teilzahlungen ergeben sich aus dem Vertrag.
(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Mosaic Connect kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Leistungen zurückbehalten oder aussetzen.
5. Technologische Weiterentwicklung und Preise
(1) Die vereinbarte Vergütung berücksichtigt insbesondere den bei Vertragsschluss vereinbarten Leistungsumfang, die Projektanforderungen und den erforderlichen Entwicklungsaufwand.
(2) Technologische Weiterentwicklungen, spätere Kostensenkungen oder die Verfügbarkeit leistungsfähigerer KI-Systeme begründen für sich genommen keinen Anspruch auf eine rückwirkende Preisanpassung, Rückerstattung oder kostenlose Aktualisierung bereits vertragsgemäß erbrachter Leistungen.
(3) Dies gilt insbesondere, wenn vergleichbare technische Funktionen zu einem späteren Zeitpunkt einfacher oder kostengünstiger verfügbar werden.
(4) Gesetzliche Mängelrechte und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Änderungen des Leistungsumfangs
(1) Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
(2) Zusätzliche Leistungen können eine Anpassung der Vergütung und der Projektlaufzeit erforderlich machen.
(3) Mosaic Connect ist nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen ohne entsprechende Vereinbarung unentgeltlich zu erbringen.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung und Nutzung der bereitgestellten Daten und Materialien berechtigt ist.
(3) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung können eine angemessene Anpassung vereinbarter Projekttermine erforderlich machen.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
8. KI-Systeme und automatisierte Ergebnisse
(1) KI-Systeme können automatisierte Inhalte, Analysen, Empfehlungen und Handlungsvorschläge erzeugen.
(2) KI-generierte Ergebnisse können unvollständig, unzutreffend oder fehlerhaft sein.
(3) Soweit nicht ausdrücklich eine bestimmte Beschaffenheit oder Leistung vereinbart wurde, übernimmt Mosaic Connect keine Gewähr für die sachliche Richtigkeit jedes einzelnen KI-generierten Ergebnisses.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, KI-Ergebnisse vor einer Verwendung für wesentliche geschäftliche oder rechtliche Entscheidungen angemessen zu überprüfen.
(5) Die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Leistungen bleiben unberührt.
9. AI Agents und automatisierte Handlungen
(1) AI Agents können im vereinbarten Umfang technische und organisatorische Aufgaben automatisiert ausführen.
(2) Der Umfang der Berechtigungen und Automatisierungsfunktionen richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.
(3) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Anweisungen und Berechtigungen verantwortlich.
(4) Mosaic Connect implementiert die vertraglich vereinbarten Sicherheits- und Kontrollmechanismen.
(5) Eine vollständig fehlerfreie automatisierte Verarbeitung kann nicht allgemein garantiert werden.
(6) Die Haftung für eigene Pflichtverletzungen richtet sich nach Ziffer 19 dieser AGB.
10. Unzulässige Nutzung
(1) Die Leistungen dürfen nicht für rechtswidrige Zwecke eingesetzt werden.
(2) Insbesondere dürfen keine Rechte Dritter verletzt oder unbefugt personenbezogene beziehungsweise vertrauliche Daten verarbeitet werden.
(3) Bei erheblichen Sicherheitsrisiken oder rechtswidriger Nutzung kann Mosaic Connect erforderliche und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen treffen.
(4) Gesetzliche und vertragliche Rechte der Beteiligten bleiben unberührt.
11. Externe Dienstleister und Technologien
(1) Die Leistungen können technische Komponenten externer Anbieter enthalten.
(2) Hierzu können insbesondere Hosting, API-Dienste, KI-Modelle und Softwarebibliotheken gehören.
(3) Verfügbarkeit, Preise und technische Eigenschaften externer Dienste können sich verändern.
(4) Soweit solche Veränderungen zusätzliche, nicht vereinbarte Entwicklungsleistungen erforderlich machen, bedürfen diese einer gesonderten Vereinbarung.
(5) Mosaic Connect bleibt für eigene vertragliche Verpflichtungen nach Maßgabe des geltenden Rechts verantwortlich.
12. Technische Weiterentwicklung
(1) Neue Softwareversionen, KI-Modelle oder technische Standards können nach Abschluss eines Projekts verfügbar werden.
(2) Die spätere Verfügbarkeit neuer Technologien begründet allein keinen Anspruch auf eine kostenlose technische Neuentwicklung.
(3) Vertraglich zugesagte Aktualisierungen und gesetzliche Aktualisierungspflichten, insbesondere bei digitalen Produkten für Verbraucher, bleiben unberührt.
13. Projektabnahme und Mängel
(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist, erfolgt diese nach den anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
(2) Der Kunde erhält Gelegenheit, die vertragsgemäß erbrachte Leistung zu überprüfen.
(3) Festgestellte Mängel sollen möglichst konkret beschrieben werden.
(4) Zusätzliche Funktionswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, stellen nicht allein deshalb einen Mangel dar.
(5) Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
14. Wartung und Support
(1) Wartung, Support, Monitoring und technische Aktualisierungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.
(2) Eine dauerhafte Überwachung von Kundensystemen rund um die Uhr ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Gesetzliche Aktualisierungs- und Gewährleistungspflichten bleiben unberührt.
15. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen.
(2) Der Zeitpunkt und Umfang der Rechteeinräumung richten sich nach dem individuellen Vertrag.
(3) Bereits vorhandene Technologien, Frameworks, interne Werkzeuge, allgemeine Softwarekomponenten und wiederverwendbare Entwicklungen von Mosaic Connect verbleiben grundsätzlich bei ihren jeweiligen Rechteinhabern.
(4) Rechte an Open-Source-Software und Komponenten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzen.
(5) Die Herausgabe von Quellcode erfolgt im vertraglich vereinbarten Umfang.
16. Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
(2) Eine Weitergabe ist zulässig, soweit sie zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich und rechtlich gestattet ist.
(3) Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(4) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen schutzwürdig und nicht rechtmäßig öffentlich bekannt sind.
17. Datenschutz und Projektdaten
(1) Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
(2) Soweit Mosaic Connect personenbezogene Daten im Auftrag eines Kunden verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
(3) Für Kundendaten wird grundsätzlich eine Verarbeitung innerhalb der EU beziehungsweise des EWR angestrebt.
(4) Eine Verarbeitung außerhalb dieses Gebiets erfolgt nur, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die vertraglichen Vereinbarungen dies gestatten.
(5) Eine ausdrücklich vereinbarte EU-/EWR-exklusive Datenverarbeitung ist entsprechend den vertraglichen Festlegungen einzuhalten.
(6) Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
18. Projektmitarbeiter und Zusammenarbeit
(1) Mosaic Connect organisiert die Durchführung ihrer Projekte eigenverantwortlich.
(2) Hierzu können geeignete Mitarbeiter und vertraglich gebundene Fachkräfte eingesetzt werden.
(3) Mosaic Connect bleibt gegenüber dem Kunden für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich.
(4) Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter, insbesondere nach Art. 28 DSGVO, bleiben unberührt.
19. Haftung
(1) Mosaic Connect haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Mosaic Connect nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände und gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
20. Kündigung und Vertragsbeendigung
(1) Vertragslaufzeit, Kündigungsmöglichkeiten und Beendigungsbedingungen richten sich nach dem jeweiligen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei vorzeitiger Beendigung richten sich Vergütungsansprüche nach der jeweiligen Vertragsart, den getroffenen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und rechtmäßig entstandene Vergütungsansprüche bleiben nach Maßgabe des geltenden Rechts zu berücksichtigen.
(4) Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
21. Verbraucherrechte
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten sämtliche zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen.
(2) Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhalten Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen und eine entsprechende Widerrufsbelehrung.
(3) Ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts oder Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
(4) Bei digitalen Produkten bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt.
22. Referenzen und Portfolio
(1) Mosaic Connect verwendet Namen, Marken, Logos oder nicht öffentliche Projektdetails von Kunden zu Werbe- oder Referenzzwecken nur nach entsprechender Zustimmung beziehungsweise vertraglicher Vereinbarung.
(2) Gesetzliche Rechte und Vertraulichkeitspflichten bleiben unberührt.
23. Anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt, soweit diese anwendbar sind.
(3) Für Gerichtsstandsvereinbarungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
24. Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, gelten anstelle dieser Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt, soweit gesetzlich vorgesehen.

